Fördermöglichkeiten von Sonnenschutz

Steuerermäßigung für außenliegenden Sonnenschutz zur Steigerung der Energieeffizienz

Warum sind Fördermaßnahmen für Sonnenschutzelemete wichtig?

Die Förderung und Unterstützung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz ist heutzutage von großer Bedeutung. Angesichts der wachsenden Herausforderungen des Klimawandels und der Notwendigkeit, unseren Energieverbrauch zu reduzieren, sind innovative Lösungen gefragt. Ein Bereich, der dabei oft übersehen wird, ist der außenliegende Sonnenschutz, der nicht nur den Komfort in Innenräumen verbessert, sondern auch erheblich zur Energieeffizienz eines Gebäudes beiträgt.

Der außenliegende Sonnenschutz umfasst verschiedene Systeme wie Jalousien, Rollläden, Markisen oder Sonnenschutzfolien, die außen an Fenstern oder Fassaden angebracht werden. Ihr Zweck besteht darin, die Sonneneinstrahlung und Wärmeübertragung in das Gebäude zu reduzieren. Durch die effektive Abschirmung vor der Sonne können Innenräume angenehm kühl gehalten werden, ohne dass Klimaanlagen oder Ventilatoren auf Hochtouren laufen müssen. Das führt nicht nur zu einem gesteigerten Komfort für die Bewohner, sondern auch zu erheblichen Energieeinsparungen.

Um die gesetzten Klimaziele zu erreichen hat die Bundesregierung ein Klimapaket beschlossen

Was beinhaltet das Klimapaket der Bundesregierung?

Durch das Klimapaket wird das energetische Sanieren von Häusern stärker gefördert. Dabei wurden zunächst Förderprogramme von KfW und BAFA umstrukturiert; Fördersätze, Zuschüsse und Kredite wurden angehoben. Zudem lassen sich energetische Sanierungen und sogar Beratungsleistungen von der Steuer absetzen.

Was beinhaltet die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungen?

Wenn sie Haus- oder Wohnungsbesitzer sind und Ihre Immobilie energetisch sanieren lassen, können sie bis zu 20% der Kosten von Ihrer Steuerschuld abziehen lassen. Also auch die für Material und notwendige Umbauten. Für Sanierungskosten bis zu 200.000 € können Sie maximal 40.000 € über drei Jahre hinweg absetzen.Dazu muss in jedem Jahr eine Steuererklärung gemacht und die Anlage „Energetische Maßnahmen” ausgefüllt werden.

Zur Verdeutlichung eine Beispielberechnung:

im ersten Jahr  7 % von maximal 40.000 € 14.000€
im zweiten Jahr 7 % von maximal 40.000 € 14.000 €
im dritten Jahr 6 % von maximal40.000 € 12.000 €
Gesamte und direkte Reduzierungder Steuerschuld in drei Jahren 40.000 €

Dies gibt bei einem Steuersatz von 35% eine Ersparnis von 14.000 € . Die Förderung kann zeitlich unabhängig für weitere Einzelmaßnahmen beansprucht werden. Für dasselbe Gebäude gilt die Höchstgrenze von 40.000 € (bei einem Sanierungsaufwand von insgesamt 200.000 €).

Wer kann Steuern sparen?

Hausbesitzer und Wohnungseigentümer, deren Immobilien älter als 10 Jahre sind und von ihnen selbst genutzt werden.

Zeitraum der Förderung: 01.01.2020 bis 01.01.2030

Wer darf den außenliegenden Sonnenschutz montieren?

Ausschließlich Fachunternehmer, z. B. der Rollladen- und Sonnenschutztechniker

Was gilt für außenliegenden Sonnenschutz?

Außenliegender Sonnenschutz erfüllt die Anforderungen an eine optimierte Tageslichtversorgung, da er verfahrbar ist und somit den Strahlungseintrag auf die notwendigen

Bedürfnisse hin optimiert. Vorteilhaft kann die Ausstattung mit einem Motor und Sonnensensor sein, das so automatisch eine optimierte Tageslichtversorgung gewährlietet sein kann

Wie werden die Anforderungen überprüft?

Durch Vorlage des Überweisungsbelegs über die Rechnungssumme und mit schriftlicher Bestätigung des Fachhandwerkers², dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Mustervorlagen dafür gibt es beim Finanzamt.

Brauchen Sie für die Maßnahmen einen Energieberater?

Nein. Ein Energieberater ist für die steuerliche Förderung nicht vorgeschrieben, aber bei umfassenden Sanierungen zu empfehlen. Auch diese Kosten können zu 50 % von der Steuerschuld abgezogen werden.

Welcher außenliegende Sonnenschutz wird gefördert?

Gefördert wird zurzeit außenliegender und parallel zum Fensterverlaufender Sonnenschutz (Achtung: keine Gelenkarmmarkisen oder Sonnenschutzfolien)

Das heißt gefördert werden:

  • Rollladen
  • Raffstoren/Jalousien
  • Senkrechtmarkisen/Zip Screens

Gerne beraten und unterstützen wir sie bei ihren Sanierungsvorhaben und den Anträgen für die Fördermaßnahmen. Unser Geschäftsleiter Jens Großmann hat sich auf das Thema Förderungen spezialisiert

Kontaktieren sie ihn gerne!

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