Fördermaßnahme von Sonnenschutz – BEG Einzelförderung

Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude und Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung, auch genannt BEG Einzelmaßnahme

Förderung von Sonnenschutz mit der BEG Einzelmaßnahme

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist ein wichtiger Bestandteil der deutschen Energiepolitik, um den Energieverbrauch im Gebäudesektor zu reduzieren und den Klimaschutz voranzutreiben. Im Rahmen dieser Förderung gibt es spezifische Maßnahmen zur Unterstützung des erstmaligen Einbaus oder Ersatzes von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung in Bestandsgebäuden

Hintergründe der Bundesförderung für effiziente Gebäude: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Zusammenarbeit mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durchgeführt. Sie unterstützt private Eigentümer, Unternehmen, Kommunen und andere Akteure dabei, energetische Sanierungs- und Neubaumaßnahmen umzusetzen. Das übergeordnete Ziel ist es, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen im Gebäudebereich nachhaltig zu reduzieren.

Förderung von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung: Ein zentraler Bestandteil der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist die Förderung des erstmaligen Einbaus oder des Ersatzes von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung in Bestandsgebäuden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den sommerlichen Wärmeschutz zu verbessern und gleichzeitig die Tageslichtnutzung in Innenräumen zu optimieren.

Die Förderung umfasst sowohl den Einbau neuer Sonnenschutzeinrichtungen als auch den Austausch veralteter oder ineffizienter Systeme. Die geförderten Maßnahmen umfassen zum Beispiel den Einbau von außenliegenden Jalousien, Rollläden oder Senkrechtmarkisen. Die Sonnenschutzeinrichtungen müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllen, um förderfähig zu sein und einen effektiven Wärmeschutz sowie eine optimale Tageslichtversorgung zu gewährleisten.

Vorteile der Förderung: Die Förderung von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung bietet zahlreiche Vorteile für Gebäudeeigentümer und Nutzer. Hier sind einige der wichtigsten Vorteile:

  1. Energieeinsparungen: Effiziente Sonnenschutzeinrichtungen reduzieren den Kühlbedarf im Sommer und ermöglichen eine natürliche Belichtung, wodurch der Energieverbrauch für künstliche Beleuchtung gesenkt wird.
  2. Verbessertes Raumklima: Durch den gezielten Einsatz von Sonnenschutz kann die Raumtemperatur angenehmer gestaltet und Überhitzung vermieden werden, was zu einem verbesserten Raumklima führt.
  3. Komfortsteigerung: Optimaler Sonnenschutz sorgt für Blendfreiheit und ermöglicht eine angenehme Nutzung der Räume, ohne dass direktes Sonnenlicht stört.
  4. Wertsteigerung der Immobilie: Eine energetische Sanierung und der Einsatz effizienter Sonnenschutzeinrichtungen verbessern die Energieeffizienz eines Gebäudes und können den Immobilienwert steigern.
  5. Beitrag zum Klimaschutz: Durch die Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen leistet die Förderung einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Erreichung der nationalen und internationalen Klimaziele.

BEG Einzelmaßnahmen –welcher Sonnenschutz wird gefördert?

Gefördert wird der erstmalige Einbau oder der Ersatz bei Bestandsgebäuden* von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung. Motorisierter außenliegender Sonnenschutz erfüllt die Anforderungen an eine optimierte Tageslichtversorgung, da er verfahrbar ist und somit den Strahlungseintrag auf die notwendigenBedürfnisse hin optimiert ist. Vorteilhaft kann die Ausstattung mit einem Sonnensensor sein.

*(mind. fünf Jahre alt)

Welche Fördersätze gibt es bei Einzelmaßnahmen?

Fazit: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude bietet finanzielle Unterstützung für den erstmaligen Einbau oder Austausch von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung in Bestandsgebäuden. Die Fördermaßnahme ermöglicht Energieeinsparungen, verbessert das Raumklima, steigert den Komfort und trägt zum Klimaschutz bei. Gebäudeeigentümer und Nutzer können von den Vorteilen dieser Förderung profitieren und gleichzeitig einen wertvollen Beitrag zur Energiewende leiste

Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle beträgt der Fördersatz 15 Prozent. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen für außenliegenden Sonnenschutz liegt bei 2.000 Euro (brutto). Für „Einzelmaßnahmenˮ (Teilprogramm BEG EM) beträgt die maximale Höhe der förderungsfähigen Kosten für Wohngebäude 60.000 Euro pro Wohneinheit.

Welche Produkte werden gefördert?

Außenliegender und parallel zum Fenster verlaufender Sonnenschutz (keine Gelenkarmmarkisen)

  • Rollläden
  • Senkrechtmarkisen
  • Raffstoren/Jalousien

Wie ist der Ablauf der Beantragung?

Bei Anträgen für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehüllemuss zwingend ein Energieberater eingebunden werden. Wir haben die Möglichkeit, das für Sie zu übernehmen Dieser sorgt dafür, dass Planungsfehler vermieden werden. Darüber hinaus erstellt er eine so genannte „technische Projektbeschreibungˮ (TPB), mit der die zu beantragende Maßnahme erläutert wird, bevor der (eigentliche) Antrag gestellt werden kann. Für diese stellt das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein elektronisches Formular zur Verfügung.

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden !!!

 Welche Nachweise werden benötigt?

  1. Bestätigung eines Energieberaters – wir stehen Ihen hier zur Seite
  2. Herstellernachweis zu dem Produktmerkmal „außenliegende Sonnenschutzeinrichtung mit optimierter Tageslichtversorgungʺ
  3. Nachweis zur Einhaltung der Vorgaben –der DIN 4108-2 zum sommerlichen Wärmeschutz
  4. Vorhabensbezogene Rechnungen und Nachweise über die geleisteten Zahlungen, Aufstellung der förderfähigen Investitionsmaßnahmenund -kosten.

Quelle: bmwi.de (tma-beg-em.pdf – Seite 5, 1.2)

Wir sind ihr qualifizierter Partner für den kompletten Prozess der Abwicklung, von der Erstberatung, der Antragsstellung, Bestätigung des Energieberaters bis zur Einreichung der Unterlagen und natürlich bei der Montage Ihrer neuen Sonnenschutzanlagen

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Fax:  0 28 55 – 92 34 51
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